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Handwerkerbonus 2024

Ab 15. Juli 2024 können Sie die Förderung für durchgeführte Arbeitsleistungen (Kosten netto / ohne Steuern) rund um Ihren privaten Wohn- und Lebensbereich auf der Website www.handwerkerbonus.gv.at beantragen. Pro Kalenderjahr und Person kann ein Antrag eingebracht werden. Die Handwerksleistung muss ab dem 01. März 2024 erbracht worden sein. Die Förderung für 2024 beträgt max. EUR 2.000,00 für 2025 max. EUR 1.500,00 pro Person sowie Wohneinheit.

Zu den Förderfähigen Handwerksleistungen zählen beispielsweise:

  • Erneuerung von Dächern, Fassaden, Malerarbeiten
  • Spenglerarbeiten
  • Austausch von Fenstern
  • Installationen (z.B. Sanitär, Heizung, Klima usw.)
  • Tischlerarbeiten (z.B. Kücheneinbau, Einbauschränke, Stiegengeländer, etc.)

 

Der Antrag ist Online einzubringen:

Folgende Antragsunterlagen sind hochzuladen:

  • Rechnung
  • Zahlungsnachweis
  • Ihr IBAN
  • amtlicher Lichtbildausweis (Ausnahme, wenn der Antrag mit der ID-Austria eingebracht wird, dann wird dieser nicht benötigt)