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Amtssignatur

Allgemeine Informationen

Die Amtssignatur ist die rechtsgültige elektronische Unterschrift (Signatur) einer Behörde, die durch diese auf Bescheide und andere Erledigungen in sichtbarer Form aufgebracht wird.

Dadurch ist für den Empfänger erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der bezeichneten Dienststelle handelt. Die Amtssignatur wird visuell durch die Bildmarke der Behörde (vergleichbar einem „Rundstempel“) sowie einem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert wurde, dargestellt. Damit ist gewährleistet, dass das Dokument auch tatsächlich von der betreffenden Behörde stammt. Prüfmechanismen für die Signatur und eine Verifikationsmöglichkeit für den Ausdruck müssen von der Behörde zur Verfügung gestellt werden.

Merkmale der Amtssignatur

Die Amtssignatur setzt sich aus nachfolgenden Elementen zusammen

  • Bildmarke
  • Hinweis, dass das Dokument amtssigniert wurde
  • Information zur Prüfung des elektronischen Dokuments und des Ausdrucks des Dokuments

Bildmarke

Die Gemeinde Berg im Drautal verwendet in ihrer Amtssignatur folgende Bildmarke
Gesicherte Veröffentlichung der Bildmarke gemäß § 19 E-Government-Gesetz (E-GovG)

Prüfung der Amtssignatur

Die Amtssignatur kann beim zentralen Prüfservice der Rundfunk und Telekom Regulierungs GmbH (RTR-GmbH) unter www.signaturpruefung.gv.at überprüft werden.

Verifikation des Ausdrucks eines amtssignierten Dokuments

Das ausgedruckte Dokument kann beim Gemeindeamt verifiziert werden. Dabei trifft die Gemeinde nach Vorlage des vollständigen Ausdruckes eine Feststellung darüber, ob es sich tatsächlich um ihre Erledigung handelt.

Die Vorlage des Ausdruckes an die Behörde kann auf folgende Art erfolgen

  • persönlich
  • per Fax
  • per E-Mail (Scan des Dokumentes)
  • postalisch (Original oder Kopie)